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Aktuelles und Neuigkeiten für Wohnmobilfahrer

Stand. 3.12.2024

Auf dieser Seite möchte ich Sie über aktuelle Gesetzesänderungen, Verordnungen und Neuigkeiten für Wohnmobilfahrer (und natürlich auch alle andere Autofahrer) informieren.

Achtung: Für die Brenner Autobahn steht eine mehrjährige Brückensanierung (Luegbrücke, Wipptal) an. Ab 1. Januar 2025 wird die Brennerautobahn nur einspurig befahrbar sein. Die Autobahn darf auch bei Staus nicht Richtung Bundesstraße verlassen werden. Umfahrungen gibt es nicht!
Alternativen sind Gotthard, der San Bernadinotunnel oder die Tauernautobahn. Auch der Reschenpass ist wegen Bauarbeiten immer wieder gesperrt.

Achtung: Für Kastenwagen und Leicht-Lkws mit mehr als 3,5t zuzl. GsM die für Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden wird ab 1.7.2024 eine emissionsabhängige Maut auf Autobahnen und manchen Bundesstraßen erhoben.

  • Fahrzeuge, die als Wohnmobil zugelassen sind, bleiben mautfrei.

  • Tipps: Zulassung als Wohnmobil statt Lkw, Registrierung bei Toll Collect

Oder anders zusammengefasst: Alle bei denen im Fahrzeugschein Fahrzeugklasse M1 steht, keine Maut, Alle bei denen Fahrzeugklasse N2 und N3 steht zahlen Maut. Ausnahmen Handwerker, Landwirtschaft, Sonderfahrzeuge usw.
Mehr darüber finden Sie auf dieser ADAC Seite. Eine Mautbefreiung können Sie hier beantragen.

Achtung: Winterreifen nur mit der Kennzeichnung M+S läuft dürfen ab September 2024 nicht mehr genutzt werden. Seit 2018 werden gibt es die neue Kennzeichnung mit dem Alpin Symbol (Bergspitze mit Schneeflocke). Dieses Zeichnen erhält ein Reifen nur wenn er in einem Test die Mindestvoraussetzungen eines Winterreifens erfüllt.

Achtung: Für den Neukauf wichtig!
Ab dem 7. Juli 2024 werden zusätzlich neue Assistenten (Überwacher) zur Pflicht für in der EU zugelassene Neuwagen der Fahrzeugklasse M1. So steht es in der EU-Verordnung 2019/2144.

  • Black Box (Unfalldatenspeicher)
  • Kopfaufprallschutz
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
  • Aktiver Spurhalteassistent
  • Geschwindigkeitsassistent mit Abstandshaltung
  • Notbremsassistent
  • Notfall Spurhalteassistent
  • Rückfahrassistent
  • Alkoholempfindliche Wegfahrsperre

Achtung für Barzahler auf italienischen Autobahnen
Italien hat für die Autobahnen A36 bei Mailand, A59 bei Como und A60 bei Varese auf ein cashfreies "Free Flow" System ohne Mautstellen und elektronische Erkennung des KFZ Kennzeichens umgestellt. Die Bezahlung auf diesen Strecken erfolgt entweder über ein  Mauterfassungsgerät wie Telepass, Bip&Co oder die Maut1 Box. Barzahler müssen sich innerhalb von 15 Tagen selbstständig um die Begleichung der erfassten Mautgebühren kümmern. Wer das nicht beachtet kann automatisch mit einem Bussgeldbescheid aus Italien  rechnen. Die Bezahlung der Maut kann aber per Kreditkarte auf der Website der Betreibergesellschaft https://apl.pedemontana.com/paga-il-pedaggio bezahlen und sollte die Frist von 15 Tagen beachten.

Achtung: In Wohnmobilen müssen alle Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005 ausgetauscht werden. Betroffen sind die Modelle C3400, C3402, C4002, S3002K, S5002K, C6000, C6002 Wird die Heizung nicht erneuert kann es Probleme mit der Vergabe der HU Plakette geben.
Für Geräte ab Baujahr 2005, die auf dem Typenschild eine E1 Kennzeichnung tragen, ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen
Hier ein Link mit ausführlicher Erklärung: https://mobile-gaspruefung-lbg.de/Truma-Waermetauscher-Austauschpflicht

Achtung: Laut Informationen des Newsletters "epd medien aktuell" plant die ARD, die Übertragung ihrer Sender in Standardauflösung (SD) über Satellit Anfang 2025 einzustellen. Bereits im November 2022 wurden die SD-Varianten von One, tagesschau24, Arte und Phoenix abgeschaltet und sind seither ausschließlich in hoher Auflösung (HD) empfangbar. Zum Satellitenempfang in HD ist ein HD-fähiger Satellitenreceiver oder ein TV-Gerät mit integriertem, HD-fähigen TV-Tuner erforderlich. Die meisten modernen TV-Geräte haben so einen TV-Tuner bereits an Bord..

 



Die Gasprüfung nach G607 neu mit Durchführung durch den TÜV oder andere Prüforganisationen als Voraussetzung zur HU erfolgt nicht mehr
und ist damit nicht mehr Bestandteil der HU. Der TÜV oder andere anerkannte Gasanlagenprüfer können/sollen aber weiterhin eine Gasprüfung durchführen, eine nichtbestandene Gasprüfung kann aber nicht zur Verweigerung der HU Plakette führen. Das sieht allerdings der TÜV Süd und manche Prüforganisationen anders, sie machen zwar keine Druck- und Funktionsprüfung mehr, dennoch: Unzulässige, beschädigte (rissige Gasschläuche, überschrittene 10 Jahres Benutzungsfrist) oder mangelhaft befestigte Teile der Gasanlage führen weiterhin zum Nichtbestehen der Untersuchung denn das ist ein "erheblicher Mangel". Grundsätzlich ist der Führer des Kfzs für dessen Verkehrssicherheit und Gebrauchssicherheit verantwortlich, es ist deshalb dringend anzuraten die Gasprüfung durch einen zertifizierten Gasprüfer weiterhin alle 2 Jahre turnusgemäß durchführen zu lassen.
Die novellierte StVZO ab 2024 verweist auf die Pflicht zur Gasprüfung nach DWGW Arbeitsblatt G 607.
Neu ist der § 5 StVZO Flüssigkeitsanlagen in Fahrzeugen:
Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen ... haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge ..., die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, alle zwei Jahre auf ihre Kosten nach Maßgabe von DVGW-Arbeitsblatt G 607 ... in regelmäßigen Zeitabständen alle zwei Jahre untersuchen zu lassen.
Die Unterlassung ist gem. dem ebenfalls geänderten § 69a Abs. 2 aa StVZO bußgeldbewehrt (ähnlich wie bei der HU zeitlich gestaffelt von 15 bis 60 Euro)
Die Vorgaben vom "Gasverein" DVGW, die G607, werden damit zur Prüfvorsschrift und damit ist sie Teil der StVZO. Also einfach weiterhin die Gasprüfung des DVGW, nach G607 durchführen lassen und alles ist OK.

 

Achtung: Mit der Bundesratsvorlage 159/1/24 --> Link wurde der § 60 StVG zur Gasprüfung neu aufgenommen. Damit ist wieder eine gesetzliche Grundlage für die Wiedereinführung der Gasprüfung nach der Vorgabe G607 geschaffen worden.



Wichtiges für die Urlaubsreisen

Den Brexit mit Handelsvertrag und seine Folgen für Kontinentaleuropäer und für einen Urlaub in England, Schottland, Nordirland und Gibraltar fasse ich hier einmal zusammen soweit man das heute, am 31.12.2021, absehen kann. Die Zugehörigkeit von Großbritannien zur EU ist Vergangenheit. Sicher ist aber schon mal:
Der "Handelsvertrag“ beinhaltet kein Sozialabkommen für  eine bestehende Krankenversicherung oder ein Zahlungsabkommen für Bankkarten oder SEPA Überweisungen. Auch keine Rede von Reisefreiheit oder anderen innereuropäischen Regelungen. Großbritannien ist rechtlich jetzt ein „Drittstaat“ und gehört auch nicht mehr zu dem Bereich des „Schengen Abkommens". Die Zugehörigkeit von Großbritannien zur EU ist ab 31.12.2020 endgültig Vergangenheit, deshalb:
 

  • braucht man ab 1.10.2021 einen gültigen Reisepass für die Einreise nach Großbritannien, der einfache Personalausweis genügt nicht mehr.
  • Für das Fahrzeug braucht man eine gültige grüne Versicherungskarte, denn man befindet sich im außereuropäischen Ausland, wie z.B. Russland oder Algerien.
  • Offen ist der Zugriffe von Bankkarten von Großbritannien aus auf europäische Konten
  • Die Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt ab dem eingeprägten Ablaufdatum nicht mehr! Eventuelle Behandlungskosten oder die Kosten für Krankenhaus muss man dann selbst bezahlen.
  • Einfuhr: Reiseproviant wie Whiskey und Zigaretten müssen am Zoll deklariert und ggf. verzollt werden. Keine offenen Lebensmittel wie Fleisch, Käse, Milch oder Sandwich aus dem europäischen Fährhafen.
    Ausfuhr: Für Fleisch- und Milchprodukten (Fisch aus Schottland) gilt: Vorsicht bei der Einfuhr in die EU oder die Schweiz, eventuell müssen diese Produkte an der Grenze vernichtet werden.
  • Für die Reisebegleiter Hunde, Katz und Maus gilt:
    microchipped, Tierausweis, Impfpass, geimpft gegen „Rabies“ (Tollwut) und vorherige Bandwurmbehandlung.
  • Das Mobilfunk Roamingabkommen soll lt. europäischen Mobilfunkanbietern zunächst noch gelten. Nett von denen, gell!

Weitere Informationen findet man hier: https://uk.diplo.de/uk-de/brexit-infos-deutsch

Krankenversicherung in Europa:
Mit der Krankenversicherungskarte EHIC ist eine Krankenbehandung in fast ganz Europa gesichert, aber es gibt Ausnahmen:
Großbritannien und Nordirland: nein, es gibt kein Abkommen
Finnland, Dänemark und Schweden nach Rücksprache mit dem Versicherungsträger.
Norwegen: nein, es gibt kein Abkommen.

Strafzettel in Europa können richtig teuer werden!
Wer im Ausland einen Strafzettel kassiert sollte ihn umgehend bezahlen
27 Mitgliedstatten  der EU inklusive der Schweiz haben sich darauf geeinigt, gegenseitig Geldstrafen und Bußgelder  anzuerkennen. Es gilt überall die Halterhaftung und nicht in jedem Land muss auch ein Fotobeweis vorliegen! Nur Griechenland und Irland gehören nicht dazu. Bußgeldbescheide müssen in der Sprache des Verkehrssünders ausgestellt werden. Drei positive Seiten hat diese grenzüberschreitende Strafverfolgung: Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht und der Führerschein kann nur in dem Land eingezogen werden, in dem das Vergehen stattfand. Auch die zu bezahlende Geldstrafe bleibt im Land und wird nicht an das Tatort-Land überwiesen.
Ein jeweiliges "Vollstreckungshilfeersuchen" geht über das Bundesamt für Justiz als Anhörungsbogen an den Verkehrssünder. Innerhalb von 14 Tagen kann er Einwendungen gegen die Vollstreckung vorbringen. Wer sofort bezahlt erhält meist einen Rabatt (z.B. Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien) von bis zu 50%. Säumige Zahler riskieren dagegen hohe Mahngebühren.
Viele Staaten geben das Inkasso an private Firmen ab, diese haben allerdings keine staatlichen Befugnisse. Zahlungsaufforderungen privater Firmen sollte man vor der Zahlung überprüfen lassen. Bei vielen Ländern, z.B. Frankreich, kann man die Zahlung per Internet anweisen.
Für die grenzüberschreitenden Strafen gibt es Bagatellgrenzen, diese liegt allgemein bei 70 Euro, für Österreich/Deutschland allerdings bei nur 25 Euro. Diese Bagatellgrenzen beinhalten auch die Verfahrenskosten!
Bußgelder und Strafen verjähren nach 3 Jahren. Allerdings kann in dieser Zeit die Strafe nach einem Grenzübertritt z.B. durch Sicherstellung oder Einzug des Fahrzeuges vollstreckt werden.
Quelle: Landsberger Tagblatt, 5.9.2017 und 2.5.2024

Hinweis: Seit 1.5.2024 dürfen Knöllchen und Strafen für zu schnelles Fahren in der Schweiz von deutschen Behörden eingetrieben werden. Das entsprechende Abkommen trat zum 1.5.2024 in Kraft.

 

Verkehrssünden im Ausland: Das ist neu
Eine weitere EU-Richtlinie befasst sich mit der effizienteren Verfolgung von Verkehrsverstößen, die im Ausland begangen wurden. Ergänzt wird eine bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2015.
Wichtige Änderungen: Alle behördlichen Schreiben im Bußgeldverfahren müssen künftig in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. Bislang galt das nur für den ersten Bescheid. Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss außerdem innerhalb von elf Monaten zugestellt werden.
Weiter wird künftig die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen verboten. Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten, die nationale Umsetzung in den jeweiligen Ländern muss dann innerhalb von 30 Monaten erfolgen.
Quelle: ADAC

 


Regeln zu freiem Stehen, Tempolimits, Umweltzonen, Maut, Winterreifenpflicht in Europa

Umweltzonen in Europa
Zur aktuellen Situation: Fahrverbote für Diesel gibt es bereits in Frankreich, Belgien, Italien, Portugal, Spanien. Die Umweltzonen in Europa werden immer mehr, die Einfahrvorschriften immer rigeroser. Hier finden Sie alle Informationen:
https://www.green-zones.eu/

Deutschland:
Situative Winterreifenpflicht
für Pkw und Wohnmobile.
Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen (Schneeflockensymbol) aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist also ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen (beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind
Ab heute, 1.7.2018, tritt die Mautgebühr für Fahrzeuge über 7.5 t auf Bundesstraßen in Kraft.
Da Reisemobile nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, bleiben sie auch weiterhin von der Maut ausgenommen – auch wenn sie mehr als 7,5 Tonnen wiegen sollten.


Belgien:
Auch in Belgien gibt es Umweltzonen und Umweltplaketten, z.B. für Antwerpen, Brüssel, Willebroek, Michelen und Gent. Unter www.lez-belgium.be findet man alle notwendigen Informationen zur Planung einer Reise durch Belgien und alle Regulierungen, welche auch gerade die großen Städte Gent, Antwerpen und Brüssel betreffen.
Seit Januar 2018 muss man sich vor der Einreise in die LEZ Brüssel bzw. Antwerpen in die LEZ-Datenbank eintragen!

 

Bulgarien: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

 

Estland: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Frankreich:
Frankreich senkt ab dem 1.7.2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 90 km/h auf 80 km/h!
Seit 2021 gilt in Frankreich von November bis März für die Gebirgsregionen Alpen, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen und die Gebirge auf Korsika eine Winterreifenpflicht (Schneeflockensymbol).
Seit dem 1.4.2017 gilt auch für Urlauber eine Umweltvignettenpflicht wenn sie in eine Umweltzone (ZCR-Zone) einfahren möchten. Umweltzonen sind Paris, Grenoble, Lyon und ab Sept. 2017 auch Lille, Strasbourg  sowie deren umliegenden Gemeinden. Neu sind ab  Dez. 2017 der Großraum Toulouse (inkl. 37 Gemeinden) sowie die Departements Savoie/Chambery, Haute Savoie/Annecy, Maine-et-Loire/Angers, Gerdes/Auch und Vendée/La Roche-sur-Yon.
Die Umweltplakette Crit`Air gibt es in sechs Kategorien.  Diese sind eingeteilt nach Jahr der Erstzulassung und den Abgaswerten. Beantragt wird die Vignette, die auch für ausländische Fahrzeuge Pflicht ist, einer mit Kopie des Fahrzeugscheines (Zulassung Teil I oder II oder COC????). Versandt wird sie an die dort eingetragene Adresse. Für die Zeit bis zum Eintreffen per Post kann man die vorläufige Plakette ausdrucken. Bis 3,5t zul GM gilt das Fahrzeug als PKW, darüber wird der Lkw-Tarif berechnet. Die Kosten für Ausländer liegen bei ca. 5 € . Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone kostet ein Bußgeld (damit auch in Deutschland vollstreckbar) von 68 € für Pkw und 135 € für Lkw und Busse.
Informationen erhalten Sie hier: http://at.france.fr/de/info/franzoesische-umweltplakette-crit-air-vignette

Bußgelder können in Frankreich auch per Internet bezahlt werden.
Hier der  Link: https://www.amendes.gouv.fr/portail/index.jsp
Parkknöllchen können im Tabakladen mit einer Bußgeldmarke "Timbre amende" bezahlt werden.

Für Frankreichreisende ist sind die Stellplätze der Vereinigung CampingCarPark isteressant. Dies ist eine Vereinigung von Stellplatzanbietern für über 300 Stellplätze in Frankreich. Die Plätze sind nicht bewirtschaftet, die Tore öffnen sich mit einer "PASS'ETAPES" Prepaid Karte, die man für eine Schutzgebühr bei obiger Adresse beziehen kann. Abgerechnet wird dann bei Ausfahrt über die PrePaid Karte die natürlich vorher aufgeladen werden muss. Für die Routenplanung und Vorabsuche gibt es eine App.


Großbritannien:
Der Großraum London ist eine Niedrigemissionszone (LEZ). Dieselbetriebene Kfz unter 1,2t  dürfen dort einfahren, müssen sich aber vorher mit ihrem Kennzeichen (Videoüberwachung) kostenlos registrieren https://tfl.gov.uk/modes/driving/low-emission-zone. Achtung: Die Einspielung der Registrierung dauert ca. 14 Tage!
Oft kann die Maut (Citymaut London, Themsebrücken) nicht vor Ort bezahlt werden, sondern nur Online oder mit telefonischer Anmeldung ( https://www.adac.de/reise_freizeit/maut/grossbritannien/default.aspx?ItpId=56)
Wegen des Linksverkehrs müssen die asymmetrischen Scheinwerfer (der rechte) teilweise abgeklebt werden um den Gegenverkehr auf der rechten Straßenseite nicht zu blenden.


Griechenland:

Halteverbotsschilder mit einer senkrechten weißen Linie gelten an ungeraden Tagen, Schilder mit zwei weißen senkrechten Linien gelten an geraden Tagen! Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.


Georgien:

Seit 2018 gibt es eine Versicherungspflicht für Reisende. (s. --> Link).
Diese Versicherung kann online abschließen auf --> Link (die Seite ist auch auf englisch verfügbar)
Man braucht den Kfz-Schein fürs Gefährt und den Pass für sich selbst.


Italien:
Generelle Winterreifenpflicht ab 15.10 - 15.4 am Brenner und im Aostatal
. Die Entscheidung liegt bei den Regionen. Ansonsten ganzjährige, situative Winterreifenpflicht.
In Italien dürfen bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nicht verwendet werden.

  • Verbot gilt auch für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
    Entscheidend ist der Geschwindigkeitsindex
    Bei Verstoß droht eine Mindestbuße von 431 Euro

Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss ab dem 1. Januar 2017 in Italien mit Geldbußen zwischen 161 und 646 Euro rechnen. Zudem können die Behörden den Führerschein 15 Tage bis drei Monate einziehen. Das gilt laut ADAC für deutsche Führerscheininhaber aber nur für das italienische Staatsgebiet, nicht für Deutschland. Die Weiterfahrt ist nur bis zum Urlaubsort oder nach Hause gestattet. Bei einem Unfall kann zudem auch das Handy eingezogen werden. Quelle: ADAC.
Auf ganz Sardinien ist "Wildcampen" außerhalb von Campingplätzen aufgrund einer regionalen Verordnung verboten!


Island

Im Süden Islands ist in vielen Bereichen freies Übernachten untersagt.


Kroatien:
Das "Freistehen" ist in Kroatien verboten.
Außerdem: "Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder."
Bis zu 800 € müssen Kraftfahrer ohne gültige Vignette in Slowenien berappen, warnt der ADAC. Bei sofortiger Zahlung wird das Bußgeld halbiert.

Lettland: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Litauen: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Moldau: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Niederlande:
Auf holländischen Autobahnen gilt ab 2020 tagsüber zwischen 6-19 Uhr die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, sonst gilt 130 km/h.

Nordmazedonien: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Österreich:
Im ganzen Bundesland Tirol gibt es eine generelles Campingverbot außerhalb von Stell- und Campingplätzen, dazu kommt ein Nachtparkverbot in verschieden Teilen von Tirol.
Für einige Grenzübergangsstrecken werden keine "Pickerl" mehr benötigt!
Das gilt für die:
Westautobahn A1, Walzerberg bis Salzburg Nord, Inntalautobahn A12, ab Grenze bis Kufstein, die A14 Vorarlberg, Hörbranz bis Hohenems (Pfändertunnel. Link: https://www.adac.de/verkehr/oesterreich-teilstrecken-mautfrei/
Folgende Schleich - und Ausweichrouten abseits der Autobahnen in Tirol werden in den Hauptreisezeiten für Urlauber zur Durchfahrt gesperrt.
Link: https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reise-sicherheit/strassensperre/?redirectId=quer.ausweichrouten

Das, an das Kennzeichen gebundene, Maut-Pickerl gibt es ab sofort über die Asfinag-App "unterwegs" auch in digitaler Version, für sie gilt aber aufgrund der Widerspruchsfrist ein 18 tägige Bestellvorlauf.
Die "Sofort Vignette" kann man bei ADAC, Autopay Mobility und tolltickets ohne Vorlauf kaufen. Ab 1.12.23 ist sie bei den ADAC-Geschäftstellen erhältlich und ist sofort gültig.

Winterreifenpflicht auf schneebedeckten Straßen vom 1.11. - 15.4.
Zulassung als M1/SA, egal ob bis 3,5t oder über 3,5t, Winterreifenpflicht auf allen Rädern bei entsprechenden Straßenverhältnissen. Wintereifen nur mit Alpin Symbol, Schneeketten nach Ö-Norm. Eine "Schneeketten-mitnahmepflicht" gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse M1.

Polen:
Auf öffentlich finanzierten Straßen muss die Maut für Fahrzeuge über 3,5t vor Fahrtantritt über das Internet System eTOLL registriert und abgerechnet werden. Die Benutzung der privat finanzierten A2 wird über Mautstationen bar oder mit Kreditkarte abgerechnet. Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Portugal:

In Portugal ist freies Campen/Stehen seit Januar 2021 untersagt. Erlaubt ist, mit regionalen Einschränkungen, das Parken mit zwei Personen für 48 Stunden. Lt. Gesetz müssen sich die "Übernachter" aber vorher anmelden (Georeferenzing).

Rumänien: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

Schweiz:
keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine Verpflichtung für ein betriebssicheres Fahrzeug unter winterlichen Verhältnissen.
In der Schweiz gilt tagsüber eine Lichtpflicht. Wer das Einschalten des Fahrlichtes vergisst wird mit umgerechnet 32.-€ daran erinnert.


Slowenien:
generelle Winterreifenpflicht ab 1.11. - 31.3.
Der Weg nach Kroatien führt für viele über Slowenien. Auf slowenischen Autobahnen gibt es ab 1.1.2022 nur noch eine digitale Vignette! Die eVinjeta wird auf das Kennzeichen registriert.


Spanien:

Gespanne die eine Gesamtlänge von 12 Metern überschreiten, benötigen in Spanien zur Markierung am Heck eine gelbe Tafel mit roter Umrandung.


Tschechien:
generelle Winterreifenpflicht ab 1.11. - 31.3.

Bei allen Verkehrskontrollen wird ein Alkoholtest durchgeführt. Ab 1.1.2021 gilt in Tschechien nur noch die eVignette, das Klebe-Pickerl ist out. Infos hier: https://www.adac.de/news/tschechien-vignette-digital/

Türkei: Das Mitführen eines Feuerlöschers im Wohnmobil ist Pflicht.

 



Überladung und deren Sanktion in Europa

Überladung Deutschland:

Im neuen Bußgeldkatalog (01.04.2013) sind die geänderten Strafen für Überladung erläutert. Die Grenzen beziehen sich auf das zul. Gesamtgewicht als auch auf die zul. Achslasten. Wer also das zGG einhält, aber eine Achslast überschritten hat, zahlt. Ist für das Fahrzeug in den Papieren und auch durch die Einschränkungen der Führerscheinklasse das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5 t beschränkt, darf dieses nicht überschritten werden.
Überladung bei Fahrzeugen bis 7,5t
mehr als  5 % : 10 €
mehr als 10 % : 30 €
mehr als 20 % : 95 € + 1 Punkt
mehr als 25 % : 140 € + 1 Punkt
mehr als 30 % : 235 € + 1 Punkt
(Bußgeldkatalog BRD 2020)

Überladung Belgien
mindestens 110 € bis 390 €

Überladung Dänemark
je % über zGG 75 Kronen (ca. 10 Euro)

Überladung Frankreich: (keine Toleranz)
135 - 750 €, Bei Überschreitung von mehr als 5 % kann das Fahrzeug vor Ort festgehalten werden.

Überladung Großbritanien: (keine Toleranz)
mindestens 60 Pfund (ca. 70 Euro), Höchststrafe ca. 6000 Euro

Überladung Italien: (Toleranz 5%)
mindestens 41 Euro, Höchststrafe 1697 Euro

Überladung Kroatien:
ab 40 €

Überladung Luxemburg: Toleranz 10%
mindestens 74 € Höchstsatz 5000 €

Überladung Niederlande:
mindestens 130 Euro, Höchststrafe 850 Euro

Überladung Österreich: (Toleranz 2%)
mindestens 36 Euro, Höchststrafe 5000 Euro

Überladung Portugal:
zwischen 60 € und 300 €

Überladung Schweiz:  (Messtoleranz 3%)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. Wohnmobile bis 3.5t mehr als 100kg, aber weniger als 5%: CHF 200
c. Wohnmobile über 3.5t mehr als 100k, bis 5%, nicht mehr als 1000kg: CHF 250

Überladung Spanien:
6 bis 15 Prozent über zGG 300 bis 400 Euro, Höchststrafe 4600 Euro

Übrigens: Von der Polizei Rheinland Pfalz gibt es übrigens viele und gute Tipps zur Verkehrssicherheit von Wohnmobilen.

 

Und für alle, die sich für die Höhe eventuell "erfahrener" Bussgelder interessieren.
Hier ist ein Link: https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil/
 

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